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» Begriffserklärung "Inkasso-Stalking":
In|kas|so-Stal|king, das; - [ital. incasso, zu: incassare = Geld einziehen, engl. stalking, zu: to stalk = sich anpirschen]
Unter "Stalking" (deutsch: Nachstellung) wird im deutschen Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliches) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann.
Dient dies der Durchsetzung nicht bestehender, aber behaupteter Geldforderungen, z.B. durch die sogenannte "Nutzlosbranche", wird es "Inkasso-Stalking" genannt. Noch ist nicht entschieden, ob § 238 StGB hierdurch erfüllt werden kann ...
» Quellen: Wikipedia Deutschland | Computerbetrug.de-Forum



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